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Tagesseminar: Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates

Wir führen in die Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates ein und stellen verschiedene Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit vor. Mit Beispielen aus der Praxis und Übungen für die Praxis!

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit basiert zum großen Teil auf einer guten betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Betriebsräte führen viele gute Gespräche, leiten Sitzungen, verhandeln mit dem Arbeitgeber und erzielen Ergebnisse. Anschließend gilt es, diese Ergebnisse zur richtigen Zeit mit allen Beteiligten zu kommunizieren und dabei die Geheimhaltungspflicht nicht zu verletzen.

Themenschwerpunkte des Seminars sind:
- Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
- Informationspflicht des Betriebsrats (§§ 43, 1 und 80, 1+3 BetrVG)
- Informationsmöglichkeiten des Betriebsrats
o mündliche Information
o das Gespräch am Arbeitsplatz oder im BR-Büro
o der Austausch zwischen den betrieblichen Gremien (WA, AR, JAV, SBV, VL)
o schriftliche Informationen (mail, Aushang, Flugblätter, Betriebszeitungen usw.)
o Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Agile und systematische Öffentlichkeitsarbeit mit einfachen Mitteln
o Betriebliche Praxisbeispiele

Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates
Tagesseminar nach §37.6 BetrVG bzw. §179.4 SGB IX
Seminarnummer: A27423341110
Mittwoch, 28. Juni 2023
von 09.00 – ca. 16.00 Uhr
im Hotel Schwarzer Bär, Lutherplatz 2, in 07743 Jena, statt.
Referenten des Seminars sind: RA Jan Brückmann (Kanzlei franzmann.geilen.brückmann, Frankfurt) und Horst Martin (Pressebüro Martin, Projektbüro Jena).

Datum: Mittwoch, 28. Juni 2023
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
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