Termin

Tagesseminar: Die Einigungsstelle

Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Das Tagesseminar gibt einen Überblick über die Grundlagen eines Einigungsstellenverfahrens.

  • Wer kann, in welchem Fall, die Einigungsstelle anrufen? Wie läuft sie ab?
  • Welche Rechte und Pflichten kommen auf den Betriebsrat zu? (§76ff §87 §88 BetrVG)

Donnerstag, 19.10.2023
Tagesseminar: Die Einigungsstelle
Sem.-Nr.: A274233413107
Jena
Fair Ressort Hotel
Seminargebühr: 210 € (MwSt.-frei)
Verpflegung: ca. 55 € (inkl. MwSt.)
Referent*innen: Kanzlei Franzmann,
Geilen, Brückmann


Freistellung
Die Tagesseminare vermitteln für die Arbeit der Betriebsräte erforderliche arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse. EureTeilnahme erfolgt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates sowie die Information an den Arbeitgeber ist zu achten.

Kosten
Die Seminargebühren betragen pro Tagesseminar pro Person 210 €. Hinzu kommen die jeweiligen Kosten für die Verpflegung im Seminarhaus. Der Arbeitgeber hat die Seminarkosten zu zahlen. Die Seminargebühr zzgl. den Verpflegungskosten werden dem Arbeitgeber im Nachgang der jeweiligen Tagesschulung in Rechnung gestellt. Reisekosten sind direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.


Kontakt BR-Alademie:
Amira Imkeller
Telefon 069 1338920-14
Amira.Imkeller@BR-Akademie-Mitte.de

Kontakt IG Metall:
Simone Herzog
Telefon 03658 214318
Simone.Herzog@igmetall.de

Datum: Donnerstag, 19. Oktober 2023
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