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Tagesseminar: Personalplanung und Beschäftigungssicherung

Eine belastbare und langfristige Personalplanung fehlt in vielen Betrieben. Dadurch entstehen oft vermeidbare Versetzungen oder für Beschäftigte nachteilige Personalentscheidungen.

Welche Regelungen gibt es im Gesetz um eine langfristige Personalplanung zu etablieren? Der Betriebsrat hat an dieser Stelle ein Initiativrecht. Was bedeutet das und wie kann man dieses Recht sinnvoll nutzen? Welche Rechtsquellen helfen dem Betriebsrat zusätzlich? (§92ff BetrVG i.V.m. §87 BetrVG)


Donnerstag, 22.06.2023
Tagesseminar Personalplanung und Beschäftigungssicherung
Sem.-Nr.: A27423341105
Jena
Scala Hotel
Seminargebühr: 210 € (MwSt.-frei)
Verpflegung: ca. 55 € (inkl. MwSt.)
Referent*innen: Kanzlei Franzmann,
Geilen, Brückmann


Freistellung
Die Tagesseminare vermitteln für die Arbeit der Betriebsräte erforderliche arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse. EureTeilnahme erfolgt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates sowie die Information an den Arbeitgeber ist zu achten.

Kosten
Die Seminargebühren betragen pro Tagesseminar pro Person 210 €. Hinzu kommen die jeweiligen Kosten für die Verpflegung im Seminarhaus. Der Arbeitgeber hat die Seminarkosten zu zahlen. Die Seminargebühr zzgl. den Verpflegungskosten werden dem Arbeitgeber im Nachgang der jeweiligen Tagesschulung in Rechnung gestellt. Reisekosten sind direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

Kontakt BR-Alademie:
Amira Imkeller
Telefon 069 1338920-14
Amira.Imkeller@BR-Akademie-Mitte.de

Kontakt IG Metall:
Simone Herzog
Telefon 03658 214318
Simone.Herzog@igmetall.de

Datum: Donnerstag, 22. Juni 2023
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