Warnstreiks für die Angleichung sind zulässig. IG Metall gewinnt vor dem Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

16.04.2021 | Der sächsiche Arbeitgeberverband (VSME) hatte am 15. April mit einer einstweilige Verfügung gegen die Tarifforderung der IG Metall nach einem tariflichen Angleichungsgeld am Arbeitsgericht in Leipzig versucht Arbeitskampfmaßnahmen zu kriminalisieren. Heute am 16. April hat das Landesarbeitgericht in Chemnitz Warnstreiks zur Angleichung als rechtmäßig erklärt.

Mit dem Urteil des Landesarbeitsgericht wurde die Entscheidung in der ersten Instanz gekippt.

Es bleibt dabei und wird so kommen: Die Warnstreiks der IG Metall in Berlin, Brandenburg und Sachen sind nicht nur notwendig sondern auch legitim um endlich eine Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West voranzutreiben. Wir stehen soldiarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in Berlin, Brandenburg und Sachsen und werden auch hier in Thüringen beim Thema Angleichung nicht locker lassen.

„Es ist ein guter Tag“, sagt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg. „Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte.“

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Warnstreiks-von-IG-Metall-in-Sachsen-und-Brandenburg-ist-rechtmaessig

 

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