DGB fordert Familiensoforthilfe für Eltern und Pflegende in der Corona-Krise

02.09.2020 | Aufgrund der aktuellen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die insbesondere Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern im Kita- und Grundschulalter vor enorme Herausforderungen stellen, fordert der DGB die Weiterentwicklung der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise von Kita- und Schulschließungen betroffen sind und/oder die der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr wie gewohnt nachkommen können, brauchen für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. 

Für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, muss insbesondere

  • die Verdienstausfallentschädigung für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Schließungen verlängert bzw. eingeführt werden
  • die Entschädigungshöhe auf mindestens 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes ohne monatliche Deckelung angehoben werden
  • die Entschädigungsleistung um einen Freistellungsanspruch ergänzt werden, der auch stunden- oder tageweise Freistellungen zulässt

Alle diejenigen, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten die Freistellung in Anspruch nehmen, müssen durch einen Sonderkündigungsschutz vor Entlassungen geschützt werden.

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