02.09.2020 | Aufgrund der aktuellen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die insbesondere Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern im Kita- und Grundschulalter vor enorme Herausforderungen stellen, fordert der DGB die Weiterentwicklung der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise von Kita- und Schulschließungen betroffen sind und/oder die der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr wie gewohnt nachkommen können, brauchen für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, muss insbesondere
Alle diejenigen, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten die Freistellung in Anspruch nehmen, müssen durch einen Sonderkündigungsschutz vor Entlassungen geschützt werden.