Corona-Auszeit für Familien: Jetzt bewerben!

16.02.2022 | Für Familien ist die Coronapandemie eine besondere Herausforderung. Mit einem Programm fördert das Bundesfamilienministerium eine Corona-Auszeit. Familien können sich jetzt bewerben.

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Den geförderten Urlaub können berechtigte Familien in einer gemeinnützigen Familienferienstätte in Deutschland nutzen. Ein Aufenthalt kann maximal eine Woche, also bis zu sieben Übernachtungen, dauern.

Wer hat Anspruch auf die geförderte Corona-Auszeit?

Für die geförderte Familien-Auszeit gibt es zwei Grundvoraussetzungen:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem muss eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Die Eltern beziehen Sozialleistungen oder haben nur ein bestimmtes Einkommen. Die Familie reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an.
  • Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Auch Alleinerziehende, Stiefeltern, Pflegeeltern, Patchworkfamilien und anderen Familienformen können die Corona-Auszeit nutzen.


Corona-Auszeit für Familien


 

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