16.02.2022 | Für Familien ist die Coronapandemie eine besondere Herausforderung. Mit einem Programm fördert das Bundesfamilienministerium eine Corona-Auszeit. Familien können sich jetzt bewerben.
Den geförderten Urlaub können berechtigte Familien in einer gemeinnützigen Familienferienstätte in Deutschland nutzen. Ein Aufenthalt kann maximal eine Woche, also bis zu sieben Übernachtungen, dauern.
Wer hat Anspruch auf die geförderte Corona-Auszeit?
Für die geförderte Familien-Auszeit gibt es zwei Grundvoraussetzungen:
Außerdem muss eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:
Auch Alleinerziehende, Stiefeltern, Pflegeeltern, Patchworkfamilien und anderen Familienformen können die Corona-Auszeit nutzen.