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Beitragsbestätigungen 2019

29.01.2020 | Der Gewerkschaftsbeitrag ist in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt ebenfalls für steuerpflichtige Rentner. Die Beitragsquittung für 2019 kann jedes Mitglied selbst im Internet abrufen und ausdrucken: https://www.igmetall.de/service/online-services/anmelden?usecase=forbiddenPageMember&targetPage=/service/mein-servicecenter/beitragsquittung& Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann diese in der Geschäftsstelle anfordern.

Von: kb

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